Explosionsschutzdokument



Wer Anlagen, Läger usw. betreibt, bei 
denen explosiosive Atmosphäre
entstehen kann , muß für diese
Teile des Betriebes  ein Explosionsschutzdokument erstellen.

Das Vorgehen beinhaltet eine Gefährdungs-
beurteilung die allerdings unter Umständen
auch Berechnungen enthält, mittels derer
festgestellt wird, ob die Konzentration
eines Stoffes die Explosionsgrenzen
erreicht bzw. überschreitet.

Im Anschluß an die Beurteilung werden
die erforderlichen Maßnahmen festgelegt.

Explosionsschutzdokument
wird unter anderem gefordert für:

  • Läger für brennbare Flüssigkeiten

  • Lackieranlagen

  • Läger für brennbare Gase

  • Läger für Schüttgüter



Dipl.Ing. (Fh) Jochen Jankowsky  Bahnofstraße 17, 87527 Sonthofen       info@sicherheitsbuero.de
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