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Explosionsschutzdokument
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| Wer Anlagen, Läger usw. betreibt, bei denen explosiosive Atmosphäre entstehen kann , muß für diese Teile des Betriebes ein Explosionsschutzdokument erstellen. Das Vorgehen beinhaltet eine Gefährdungs- beurteilung die allerdings unter Umständen auch Berechnungen enthält, mittels derer festgestellt wird, ob die Konzentration eines Stoffes die Explosionsgrenzen erreicht bzw. überschreitet. Im Anschluß an die Beurteilung werden die erforderlichen Maßnahmen festgelegt. |
Explosionsschutzdokument wird unter anderem gefordert für:
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Dipl.Ing. (Fh) Jochen Jankowsky Bahnofstraße 17, 87527 Sonthofen info@sicherheitsbuero.de |
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