Gefährdungsbeurteilungen



Die Gefährdungsbeurteilung ist mittlerweile
das zentrale Instrument im Arbeitsschutz.

Auf Grundlage der Beurteilungen werden
Schutzmaßnahmen festgelegt,
Fristen für die Überprüfungen von
Betriebsmitteln ermittelt, Schulungsbedarf
festgelegt.

Gefährdungsbeurteilungen dürfen nur
von fachkundigen Personen durchgeführt
werden, die Gefahrstoffverordnung
nennt hier explizit die Sicherheitsfachkraft
und den Betriebsmediziner

Gefährdungsbeurteilungen
werden unter anderem gefordert von

  • dem Arbeitsschutzgesetz

  • der Betriebssicherheits-
    verordnung

  • der Gefahrstoffverordnung

  • der Biostoffverordnung

Dipl.Ing. (Fh) Jochen Jankowsky  Bahnofstraße 17, 87527 Sonthofen   info@sicherheitsbuero.de
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