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Gefährdungsbeurteilungen
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Die Gefährdungsbeurteilung ist mittlerweile das zentrale Instrument im Arbeitsschutz. Auf Grundlage der Beurteilungen werden Schutzmaßnahmen festgelegt, Fristen für die Überprüfungen von Betriebsmitteln ermittelt, Schulungsbedarf festgelegt. Gefährdungsbeurteilungen dürfen nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden, die Gefahrstoffverordnung nennt hier explizit die Sicherheitsfachkraft und den Betriebsmediziner |
Gefährdungsbeurteilungen werden unter anderem gefordert von
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Dipl.Ing. (Fh) Jochen Jankowsky Bahnofstraße 17, 87527 Sonthofen info@sicherheitsbuero.de |
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