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SiGe - Pläne
Baustellenkoordinator |
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Die Baustellenverordnung schreibt vor, daß für
bestimmte Bauvorhaben ein Sicherheits- und Gesundheitsplan zu
erstellen, bzw. ein Sicherheitskoordinator ( Baustellen-Koordinator )
zu benennen ist. Außerdem ist meist auch 2 Wochen vor Einrichtung der Baustelle eine Vorankündigung an die zuständige Behörde (in der Regel Gewerbeaufsichtsamt) zu senden. Ausdrücklich weist der Gesetzgeber in den Erläuterungen zur Verordnung darauf hin, daß die pauschale Übertragung aller Pflichten des Bauherrn (und damit auch die Benennung des Sicherheitskoordinators) auf ein bauausführendes Unternehmen nicht zulässig ist. |
Der
Sicherheitskoordinator ersetzt aber nicht die sicherheitstechnischen
Maßnahmen der einzelnen Auftragnehmer, er hat sie aber auf der
Baustelle zumindestens dann mit zu kontrollieren, wenn andere
Beschäftigte durch das Fehlen dieser Maßnahmen
gefährdet sind. Als sicherheitstechnisches Büro bringen wir unsere langjährige Erfahrung auch auf dem Bauwesen mit ein, um für den Bauherrn die gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen. |
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Dipl.Ing. (Fh) Jochen Jankowsky Bahnofstraße 17, 87527 Sonthofen info@sicherheitsbuero.de |
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