SiGe - Pläne
Baustellenkoordinator



Die  Baustellenverordnung schreibt vor, daß für bestimmte Bauvorhaben ein Sicherheits- und Gesundheitsplan zu erstellen, bzw. ein Sicherheitskoordinator ( Baustellen-Koordinator ) zu benennen ist.
Außerdem ist meist auch 2 Wochen vor Einrichtung der Baustelle eine Vorankündigung an die zuständige Behörde (in der Regel Gewerbeaufsichtsamt) zu senden.
Ausdrücklich weist der Gesetzgeber in den Erläuterungen zur Verordnung darauf hin, daß die pauschale Übertragung aller Pflichten des Bauherrn (und damit auch die Benennung des Sicherheitskoordinators) auf ein bauausführendes Unternehmen nicht zulässig ist. 
Der Sicherheitskoordinator ersetzt aber nicht die sicherheitstechnischen Maßnahmen der einzelnen Auftragnehmer, er hat sie aber auf der Baustelle zumindestens dann mit zu kontrollieren, wenn andere Beschäftigte durch das Fehlen dieser Maßnahmen gefährdet sind.
Als sicherheitstechnisches Büro bringen wir unsere langjährige Erfahrung auch auf dem Bauwesen mit ein, um für den Bauherrn die gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen. 

Unsere bisher betreuten Projekte


Dipl.Ing. (Fh) Jochen Jankowsky  Bahnofstraße 17, 87527 Sonthofen       info@sicherheitsbuero.de